/

 

Was wir leisten


Unser Tätigkeitsschwerpunkt liegt in der Begutachtung von familienrechtlichen Fragestellungen, die sich mit der Regelung der elterlichen Sorge (§§1671, 1672, 1687 BGB), mit der Regelung des Umgangs (§§1684, 1685 BGB) und mit Fragen zur Erziehungsfähigkeit (§1666 BGB) befassen.


Begutachtungsaufträge werden von Amts- und Oberlandesgerichten angenommen. Privatgutachten gehören dagegen nicht zum Leistungsspektrum.


Wir arbeiten fallbezogen, objektiv und transparent. Ein interventionsorientiertes Vorgehen mit der Hinwirkung auf Einvernehmen ist, wenn beauftragt, ebenso durchführbar. Begutachtungsaufträge werden zügig bearbeitet und der Auftraggeber wird während des Begutachtungsverlaufs mittels Sachstandsmitteilungen über den Fortgang der Begutachtung informiert.


Unsere wissenschaftlich anerkannten Methoden entsprechen den Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht (2019). Zur weiteren Qualitätssicherung tragen fachlich geleitete Supervision, kollegialer Austausch in Teamsitzungen und interdisziplinären Arbeitskreisen, anonymisierte Peer-Reviews sowie die Teilnahme an zertifizierten Fortbildungsveranstaltungen und einschlägigen Tagungen bei.

 

Die Praxisgemeinschaft bietet zudem für Studenten des Masterstudiengangs Psychologie Praktikumsplätze  sowie Hospitationsmöglichkeiten im Rahmen von universitären Gutachtenseminaren an.