Der gemeinschaftlichen Praxis zugehörig sind zwei eigenständig arbeitende und rechtlich unabhängige Diplom-Psychologinnen, die seit mehreren Jahren als psychologische Sachverständige für Familien- und Oberlandesgerichte - vornehmlich in Rheinland-Pfalz und Hessen, auf Anfrage aber auch länderübergreifend - tätig sind. Wir besitzen beide die Zusatzqualifikation zum Fachpsychologen für Rechtspsychologie BDP/DGPs.
Unsere Praxis verfügt über Gesprächsräume sowie ein großzügiges Spielzimmer, die zu unterschiedlichen Untersuchungs- und Interventionszwecken genutzt werden können. Wir legen bei der Erstellung der Gutachten insbesondere Wert auf eine multimodale Datenerhebung mittels Aktenanalyse, Gesprächen, Interaktions- & Verhaltensbeobachtungen, testpsychologischen Untersuchungen und Hausbesuchen.